Bei der
Grundsteuererklärung
Zeit und Nerven
sparen
Wichtige Informationen über die Grundsteuerreform
Verfassungswidrig
Durch das Bundesverfassungsgericht wurde entschieden, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.
Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr.
Handlungsbedarf
Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss.
Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen.
Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.
An Ihrer Seite
Wir als Kanzlei stehen Ihnen selbstverständlich in dieser Sache zur Seite und werden die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen.
Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist.
Wir sind gerne mit Ihnen im Austausch und helfen Ihnen, in der Art und Weise, wie Sie es von uns gewohnt sind.
Mühelos zur fertigen Grundsteuererklärung.
Ohne Risiko und gleichzeitig komfortabel mit unserer Software zur Erstellung der Feststellungserklärung für die Ermittlung des Grundsteuerwerts.
Sie übermitteln online fehlende Unterlagen und Daten zu Ihrem Grundstück. Wir prüfen diese und erstellen Ihre Erklärung, die wir Ihnen anschließend zur Freigabe zur Verfügung stellen.
Alles in einem für Sie verständlichen, digitalen & einfachen Workflow vereint.
Wir setzen dabei die Software SmartGrundsteuer ein. Diese kennt die Gesetzeslagen der unterschiedlichen Bundesländer und ermöglicht eine schnelle, kollaborative Bearbeitung Ihrer individuellen Erklärung - sicher und effizient.
Schritt 1.
Nehmen Sie Kontakt auf. Dazu können Sie ganz einfach diesen Fragebogen ausfüllen. Sobald wir wissen, inwieweit wir Sie bei der Erstellung der Erklärung unterstützen dürfen, kommen wir mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zu.
Schritt 2.
Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:
- Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
- Eigentumsverhältnisse
- Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung
- Fläche des Grundstücks
- ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
- mehrere Gemeinden [ja/nein]
- Miteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
- Nutzungsart
- Baudenkmal [ja/nein]
- ggf. Abbruchverpflichtung
Diese Unterlagen können Sie gerne schon mal zusammenstellen.
Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.
In der Regel erfolgt keine individuelle Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch die Finanzämter (sondern lediglich eine öffentliche Bekanntmachung). Sollten Sie dennoch auch schriftlich informiert werden (z.B. durch Ihre Kommune), bitten wir Sie, uns diese Unterlagen weiterzuleiten.
Schritt 3.
Lehnen Sie sich zurück und lassen uns die nötigen Erklärungen erstellen.